Arbeitsentgelt
Fakten zum Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist in der Regel ein Geldbetrag den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages für die geleistete Arbeit schuldet. Vom Grundsatz der Vertragsfreiheit ausgehend ist die Höhe des Arbeitsentgeltes grundsätzlich frei vereinbar. Jedenfalls so lange, wie kein gesetzlicher Mindestlohn existiert. Ausgenommen von der freien Vereinbarkeit der Entgelthöhe sind Branchen, in denen Tarifverträge bestehen, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden oder bei bestehender Tarifbindung beider Arbeitsvertragsparteien. Im Übrigen spielen die Marktsituation, sowie die fachlichen Kenntnisse des Arbeitnehmers bei der Höhe des Arbeitsentgelts eine entscheidende Rolle.
Sonderzulagen beim Arbeitsentgelt
Zum vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelt können noch Sonderzulagen kommen, wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Provisionszahlungen. Weitere Sonderzahlungen, die dem Arbeitsentgelt zugeordnet werden, können geldwerte Vorteile oder Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sein. Solche Sonderzulagen sind häufig auch in Tarifverträgen geregelt.
Unsere Kontaktdaten beim Thema Arbeitsentgelt
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsentgelt? Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:
| Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt |
| Königstraße 50 |
| 30175 Hannover |
| Telefon: | 0511 – 279 488 30 |
| Telefax: | 0511 – 600 988 54 |
| Email: | info [AT] rechtsanwalt-bendfeldt.de |
| Homepage: | www.rechtsanwalt-bendfeldt.de |
