Arbeitszeugnis
Fakten zum Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die vom Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erstellt wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber (§ 630 BGB). Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, sowie dem Zwischenzeugnis.
Ein einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen. Das einfache Arbeitszeugnis enthält die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine Bewertungen.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber neben den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnis zusätzlich die Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dieser das Unternehmen verlässt (Endzeugnis).
Ein Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis wird erstellt, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen. Solche Gründe können z.B. Wechsel des Vorgesetzten oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sein.
Unsere Kontaktdaten beim Thema Arbeitzeugnis
Das Arbeitszeugnis ist ein sehr wichtiges Dokument. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der richtigen Gestaltung eines Arbeitszeugnisses. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:
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