Pausen
Fakten zur Pause
Unter einer Pause versteht man im Arbeitsrecht eine meist unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit. Die Pause dient der Erholung und der Einnahme von Essen. Der zeitliche Rahmen der Pause wird in der Regel im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Gem. § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben Arbeitnehmer spätestens nach sechsstündiger Arbeit einen Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden stehen dem Arbeitnehmer 45 Minuten Pause zu.
Unsere Kontaktdaten beim Thema Pausen
Wir beraten Sie gerne und ausführlich zum Thema Pausen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:
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