Überstunden

Fakten zu Überstunden

Im Arbeitsrecht spricht man von Überstunden, wenn die vertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird. Die Regelarbeitszeit ergibt sich grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag oder aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus Gesetz. Auch im Beamtenrecht wird von Überstunden gesprochen wenn die festgelegte Regelarbeitszeit überschritten wird. Sofern es keine gesonderte Regelung zur Überstunden gibt, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet die Regelarbeitszeit zu überschreiten. Ausnahmen bilden hier bei Notfallarbeiten im Sinne der Treuepflicht. Es kann vereinbart werden, dass Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Dann besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der Überstunden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Überstunden gibt es ohnehin nicht. Ein Anspruch auf  Vergütung der Überstunden kann sich nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Außerdem ist Voraussetzung für eine Vergütung, dass die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder zumindest bewusst geduldet werden.

 

Unsere Kontaktdaten beim Thema Überstunden

Sie haben arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Überstunden? Wir beraten Sie gerne und ausführlich zum arbeitsrechtlichen Thema Überstunden. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

 

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