Vertragsrecht

Fakten zum Vertragsrecht
Unter dem Begriff Vertragsrecht sind alle Aspekte zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen betreffen. Das Zustandekommen von Verträgen erfordert die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei natürlichen oder auch juristischen Personen, die gewillt sind ein Rechtsgeschäft einzugehen. Kündigungen und Testamente sind dementsprechend keine Verträge, da nur eine einseitige Willenserklärung vorliegt. Grundsätzlich herrscht im Vertragsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit.
Regelung des Vertragsrechts
Vertragsrecht ist Privatrecht und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darüber hinaus gibt es auch öffentlich rechtliche Verträge, die eher unter der Rubrik Verwaltungsrecht oder öffentliches Recht eingeordnet werden.
Informationen zum Vertragsrecht
Auf unserer Homepage finden Sie die ersten wichtigen Informationen zum Vertragsrecht:
Unsere Kontaktdaten beim Thema Vertragsrecht
Sie haben Fragen zum Thema Vertragsrecht? Wir beraten Sie gerne und ausführlich zum Vertragsrecht. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:
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